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Digitaler Produktpass: Was auf deinen Onlineshop zukommt und wie du ihn in Shopware umsetzt

Batteriepass 2027, Textil und Reifen danach: Was Händler nach der ESPR zeigen müssen und wie du es in Shopware einmal richtig baust

Stell dir vor, du betreibst einen Shop für E-Bikes, Radbekleidung und Reifen. Shopware 6, 15 Leute, ein Lager, ordentliches Wachstum. Dann kommt eine Mail von deinem größten Akku-Lieferanten: Ab Februar 2027 trägt jeder Akku einen QR-Code, dahinter liegt sein Batteriepass, und ihr als Händler solltet ihn euren Kunden am besten gleich auf der Produktseite zeigen. Ob ihr dafür schon ein Feld im Shop habt?

Hast du nicht. Niemand hat das. Dein Produktdatenmodell kennt Preis, Gewicht, Farbe und eine Beschreibung aus dem Herstellerkatalog. Von Seriennummern pro Akku, Reparierbarkeits-Angaben oder Rezyklatanteilen ist dort nichts zu sehen.

Das ist der Moment, in dem der digitale Produktpass für dich aufhört, ein Brüsseler Begriff zu sein. Und der Akku ist nur der Anfang: Dieselbe Mail bekommst du in zwei, drei Jahren von deinem Textil- und deinem Reifenlieferanten, dann allerdings mit einer echten Pflicht dahinter.

Digitaler Produktpass: „Jeder Akku bekommt einen Pass. Hat dein Shop ein Feld dafür?“ neben einer Produktseite mit QR-Kachel
Digitaler Produktpass: „Jeder Akku bekommt einen Pass. Hat dein Shop ein Feld dafür?“ neben einer Produktseite mit QR-Kachel

Was der digitale Produktpass eigentlich ist

Technisch ist der Produktpass eine URL. Auf dem Produkt, seiner Verpackung oder den Begleitpapieren sitzt ein Datenträger, in der Praxis ein QR-Code, der eine dauerhafte eindeutige Produktkennung trägt. Dahinter liegen maschinenlesbare, strukturierte Daten auf offenen Standards. Die Daten bleiben beim Hersteller oder einem Dienstleister; die EU betreibt lediglich ein Register, in dem Kennungen und Grunddaten hinterlegt sind.

„Der Produktpass ist kein Dokument, das du ablegst. Er ist eine URL, die dein Produkt sein Leben lang begleitet.“

Rechtsgrundlage ist die EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, kurz ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781), in Kraft seit 18. Juli 2024 und anwendbar auf fast alle physischen Produkte im Binnenmarkt. Artikel 9 ESPR legt fest: Sobald für eine Produktgruppe ein Pass vorgeschrieben ist, darf das Produkt nur noch mit Pass in Verkehr gebracht werden, und die Daten müssen „richtig, vollständig und auf dem neuesten Stand“ sein.

Welche Daten das sind, auf welcher Ebene der Pass geführt wird und wie er Kunden zugänglich gemacht wird, regelt die Kommission pro Produktgruppe in delegierten Rechtsakten. Die technischen Grundregeln stehen in Artikel 10.

Was im Pass stehen wird, unterscheidet sich je Produktgruppe, folgt aber einem Muster: Identifikation von Hersteller und Modell, Materialzusammensetzung und bedenkliche Stoffe, Rezyklatanteil, Reparierbarkeit und Ersatzteile, Pflege und Entsorgung. Ob der Pass pro Modell, pro Charge oder pro Einzelstück geführt wird, entscheidet der jeweilige Rechtsakt. Beim Akku ist es das Einzelstück, mit Seriennummer.

Ab wann der Produktpass für welche Produkte Pflicht wird

„Ab wann?“ hat zwei Antworten: einen harten Termin, der schon feststeht, und eine Reihe von Zeitfenstern, die die Kommission in ihrem Arbeitsplan angekündigt hat.

Der feste Termin kommt aus der EU-Batterieverordnung, die bereits gilt. Nach Artikel 77 der Verordnung (EU) 2023/1542 muss ab dem 18. Februar 2027 jede in Verkehr gebrachte LV-Batterie (die Akkus leichter Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter), jede Industriebatterie über 2 kWh und jede Elektrofahrzeugbatterie über einen Batteriepass verfügen, erreichbar per QR-Code auf dem Akku. Das ist die Mail aus der Eingangsszene.

Für alle anderen Produktgruppen gilt der erste ESPR-Arbeitsplan, den die Kommission am 16. April 2025 verabschiedet hat. Er nennt indikative Jahre für die delegierten Rechtsakte; die eigentliche Pflicht greift nach Artikel 4 ESPR in der Regel frühestens 18 Monate später.

Zeitplan Digitaler Produktpass: indikative Jahre der delegierten Rechtsakte und realistischer Pflichtbeginn je Produktgruppe (Stand Oktober 2026)
Produktgruppe Delegierter Rechtsakt (indikativ) DPP-Pflicht realistisch ab
Batterien (LV, Industrie > 2 kWh, E-Fahrzeug) bereits geregelt (Batterieverordnung) 18.02.2027
Eisen und Stahl 2026 ca. 2028
Textilien und Bekleidung 2027 ca. 2028/2029
Reifen 2027 ca. 2029
Aluminium 2027 ca. 2029
Möbel 2028 ca. 2030
Matratzen 2029 ca. 2031

Stand Oktober 2026. Außer dem Batteriepass sind alle Termine indikative Planungen der Kommission; die delegierten Rechtsakte für Textilien, Reifen und Möbel sind noch nicht erlassen.

Zeitstrahl digitaler Produktpass 2024–2031: Batteriepass fest ab 18.02.2027, Stahl, Textil, Reifen und Möbel indikativ
Zeitstrahl digitaler Produktpass 2024–2031: Batteriepass fest ab 18.02.2027, Stahl, Textil, Reifen und Möbel indikativ

Eine Sache ist trotzdem schon passiert, und sie betrifft Händler direkt: Seit dem 20. Juli 2026 ist das zentrale EU-Produktpassregister online, inklusive Testumgebung. Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, anwendbar seit 6. August 2026. Hersteller und Importeure melden dort ihre Pässe an, bevor ein Produkt in den Markt geht.

Für Modehändler kommt ein Nebenschauplatz dazu, der mit dem Pass nichts zu tun hat, aber aus derselben Verordnung stammt: Seit dem 19. Juli 2026 verbietet Artikel 25 ESPR Großunternehmen, unverkaufte Bekleidung, Schuhe und Accessoires zu vernichten; mittlere Unternehmen folgen am 19. Juli 2030, Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen. Wer als Großunternehmen Retouren bisher einmal im Quartal in den Container gegeben hat, braucht dafür jetzt eine dokumentierte Ausnahme.

Was dein Onlineshop konkret leisten muss

Erstellen musst du den Pass nicht. Zuständig ist der Wirtschaftsakteur, der das Produkt in Verkehr bringt, also der Hersteller oder bei Importware der Importeur. Er sammelt die Daten, legt den Pass an, meldet die Kennung im Register und muss nach Artikel 10 Absatz 4 ESPR sogar eine Sicherungskopie bei einem unabhängigen Drittdienstleister hinterlegen.

Zeigen musst du ihn schon. Artikel 9 ESPR verlangt, dass der Pass den Kunden „auch im Falle des Fernabsatzes“ zugänglich ist, bevor sie durch einen Kaufvertrag gebunden sind; wie genau, legt der jeweilige Rechtsakt fest. Händler müssen nach Artikel 31 ESPR sicherstellen, dass Kunden und potenzielle Kunden Zugang zu allen einschlägigen Produktinformationen haben, ausdrücklich auch im Fernabsatz.

Und damit das klappt, verpflichtet Artikel 10 Absatz 3 die Hersteller, Händlern und Online-Marktplätzen auf Anfrage innerhalb von fünf Arbeitstagen kostenlos eine digitale Kopie des Datenträgers oder die eindeutige Produktkennung zu liefern.

Konkret: Auf deiner Produktdetailseite muss ein ESPR-Pass erreichbar sein, als QR-Code oder Link, sichtbar vor dem Klick auf „In den Warenkorb“.

„Du musst den Pass nicht schreiben. Aber du musst ihn zeigen, bevor der Kunde kauft.“

Beim Batteriepass ist die Lage für dich als Händler entspannter. Genau deshalb taugt er als Generalprobe. Die Batterieverordnung verpflichtet den Inverkehrbringer; du prüfst, bevor du einen Akku anbietest, dass Kennzeichnung und QR-Code vorhanden sind. Eine Pflicht, den Batteriepass auf der Produktseite zu verlinken, kennt sie nicht. Wer es trotzdem tut, übt ab Februar 2027 mit echten Daten genau den Ablauf, der für Textil und Reifen zur Pflicht wird.

Digitaler Produktpass nach ESPR: Pflichten von Hersteller und Importeur gegenüber Händler und Onlineshop
Digitaler Produktpass nach ESPR: Pflichten von Hersteller und Importeur gegenüber Händler und Onlineshop

Für deinen Shop ergeben sich daraus vier Aufgaben:

  1. Die Kennung je Artikel führen. Ohne eindeutige Produktkennung kein Pass. Für Modell- oder Chargen-Pässe reicht die GTIN je Variante. Für Artikel-Pässe wie beim Akku brauchst du zusätzlich die Seriennummer, und zwar bis zur Bestellposition, weil der Kunde genau seinen Akku wiederfinden muss.
  2. Den Pass-Link speichern und anzeigen. Je Produkt, Charge oder Einzelstück eine URL, die auf der Produktseite, in der Bestellbestätigung und im Kundenkonto auftaucht.
  3. Die Daten vom Lieferanten übernehmen. Pass-URLs und Kennungen kommen über Katalogdaten, Lieferscheine oder APIs vom Hersteller und gehören in den Import-Prozess.
  4. Zuständigkeit klären. Stell dir den Tag vor, an dem die ersten Textil-Pässe Pflicht werden: 400 Jacken im Lager, drei Hersteller haben Pass-Links geschickt, der vierte antwortet seit zwei Wochen nicht. Offline nehmen oder ohne Pass verkaufen? Diese Entscheidung sollte nicht der Shop-Admin um 17 Uhr treffen. Das ist Einkauf, nicht IT.

Wenn du als D2C-Marke selbst Hersteller bist, kommt die ganze erste Hälfte dazu: Datenerhebung, Pass-Hosting, Registermeldung, Backup. Dann ist der Shop das Schaufenster eines deutlich größeren Systems.

Digitaler Produktpass in Shopware umsetzen

Shopware hat kein Produktpass-Modul im Core. Kann es auch kaum: Die Datenanforderungen stehen pro Produktgruppe noch gar nicht fest. Was Shopware hat, sind die Bausteine für eine Lösung, die beim Batteriepass startet und bei Textil und Reifen nur noch konfiguriert wird.

Datenfluss digitaler Produktpass: Hersteller-Pass über PIM/ERP per Admin-API in Custom Fields und Storefront von Shopware 6
Datenfluss digitaler Produktpass: Hersteller-Pass über PIM/ERP per Admin-API in Custom Fields und Storefront von Shopware 6

Datenmodell und Kennungen. Für deinen Akku-Shop heißt das zuerst: ein Custom-Field-Set „Produktpass“ am Produkt mit dpp_url (Text), dpp_level (Auswahl: Modell, Charge, Artikel) und dpp_scheme (Batteriepass, ESPR-Textil und so weiter). Die GTIN gehört ins Standardfeld ean jeder Variante. Custom Fields sind per Admin-API und Sync-API massenhaft beschreibbar und im Twig-Template der Storefront direkt erreichbar. „Produktpass: siehe Herstellerseite“ im Beschreibungstext erfüllt davon nichts.

Für die Kennungen selbst sind die EU-Normen für eindeutige Kennungen und Datenträger seit Juli 2026 im Amtsblatt gelistet; in der Praxis läuft es auf GS1 Digital Link hinaus, eine URL mit GTIN und optional Seriennummer, etwa https://id.deinemarke.de/01/04012345678901/21/SN12345. Wenn du als Hersteller eigene Pässe hosten wirst, baue deinen Resolver jetzt in dieser Form, auch wenn er bis 2027 nur auf eine schlichte Produktseite zeigt.

Seriennummern bis zur Bestellposition. Für Artikel-Pässe reicht ein Feld am Produkt nicht, weil die Seriennummer erst beim Kommissionieren ins Spiel kommt. Praktikabel ist, dass Lager oder ERP sie nach dem Versand per Admin-API in die customFields der Bestellposition schreiben; im Admin lässt sich dafür kein Set konfigurieren, bei höheren Stückzahlen ist eine eigene Erweiterungsentität sauberer. Daraus entsteht der Link im Kundenkonto: „Dein Akku, Seriennummer …, Produktpass öffnen.“

Die Storefront ist der Teil, den dein Lieferant sehen will. Gemeint ist ein Block oberhalb der Beschreibungs-Tabs, direkt bei „In den Warenkorb“, der QR-Code und Link rendert, sobald dpp_url gefüllt ist. Die Bedingung gehört ins Template, damit in Kategorien ohne Pässe keine leeren Kacheln stehen; arbeitest du mit Erlebniswelten und einem kommerziellen Shopware-Plan, lässt sich die Sichtbarkeit des CMS-Blocks zusätzlich über Dynamic Access per Regel steuern. Ein serverseitiger QR-Code-Generator ist ein Nachmittag Arbeit, die Druckvariante für den Lieferschein ebenfalls.

Shopware-Produktseite eines E-Bike-Akkus mit Produktpass-Block, QR-Code und Pass-Link oberhalb von „In den Warenkorb“
Shopware-Produktseite eines E-Bike-Akkus mit Produktpass-Block, QR-Code und Pass-Link oberhalb von „In den Warenkorb“

Material, Rezyklatanteil, Reparierbarkeit und Pflegehinweise sind Produktstammdaten und gehören in ein PIM oder zumindest in ein sauber geführtes ERP, aus dem Shopware befüllt wird. Wer mehr als ein paar hundert Artikel von mehreren Herstellern führt, kommt beim Produktpass am Produktdatenmanagement kaum vorbei, weil sonst jeder Lieferant seine Pass-URLs in einem anderen Format schickt und jemand sie von Hand einträgt.

Im Shopware Store gibt es erste Erweiterungen, etwa einen Produktpass-Generator mit GS1-kompatiblen QR-Codes für Shopware 6.6 und 6.7. Solche Plugins sind für D2C-Marken interessant, die eigene Pässe hosten wollen. Für den reinen Händler, der Hersteller-Pässe verlinkt, sind Custom Fields plus Template-Block schlanker und bleiben beim nächsten Shopware-Update unter deiner Kontrolle.

Warum du nicht bis zum Rechtsakt warten solltest

„Baue den Produktpass einmal als Datenmodell, nicht dreimal als Projekt: erst Akku, dann Textil, dann Reifen.“

Das Gegenargument liegt auf der Hand: Für Textilien steht doch noch gar nicht fest, welche Daten rein müssen. Stimmt. Aber der Großteil der Arbeit hängt an Dingen, die heute schon feststehen, und die Datenfelder sind der kleinste Teil davon.

Da sind zuerst die Kennungen. GTIN je Variante, Seriennummer je Einzelstück, Kennung des Wirtschaftsakteurs je Lieferant. Wenn bei dir Varianten ohne eigene EAN angelegt werden oder die Seriennummer handschriftlich auf dem Packzettel steht und in keiner Datenbank, hast du ein Datenproblem, das kein Plugin löst. Es wächst mit jedem Monat, weil jede neue Variante ohne EAN und jede Seriennummer auf Papier später von Hand nachgezogen werden muss.

Diese Kennungen führen direkt zur nächsten Frage: Bei wem fragst du eigentlich an? Die Fünf-Arbeitstage-Regel aus Artikel 10 schützt dich nur, wenn du weißt, bei wem du anfragen musst, und wenn deine Lieferverträge das Thema kennen. Ein Satz im Rahmenvertrag („Lieferant stellt Produktpass-Kennungen und -Links in maschinenlesbarer Form bereit“) ist heute leicht verhandelt und 2028 teuer.

Und wenn Kennungen und Lieferanten stehen, wird aus der Pflicht ein Verkaufsargument. Zwei Akkus, gleicher Preis, gleiche Kapazität. Beim einen steht direkt über dem Warenkorb-Button, dass Zellen tauschbar sind, Ersatzteile bis 2035 verfügbar und der Rezyklatanteil ausgewiesen ist. Beim anderen steht nichts. Welchen kauft jemand, der 700 Euro ausgibt? Reparierbarkeit, Ersatzteile und Materialherkunft sind genau die Fragen, die im Laden beantwortet werden und online bisher offen bleiben.

Wer den Pass-Block auf der Produktseite als Beratung gestaltet, gibt dem Kunden einen Grund, genau hier zu kaufen.

Rechtlich lohnt ein Blick auf das, was schon heute gilt. Fehlende oder falsche Pflichtinformationen vor dem Kauf sind ein klassischer Abmahngrund, und der ESPR-Pass dürfte sich in dieselbe Kategorie einreihen wie Grundpreis und Widerrufsbelehrung, auch wenn das gerichtlich noch niemand entschieden hat. Wie du typische Rechtsfehler im Onlineshop vermeidest, haben wir separat zusammengefasst.

Dein Fahrplan bis zum Batteriepass

Zurück zu deinem E-Bike-Shop. Die Mail vom Akku-Lieferanten ist eine Steilvorlage, weil sie dir eine Generalprobe mit echten Daten und ohne Bußgeldrisiko schenkt. So sieht ein Plan aus, der bis zum 18. Februar 2027 fertig ist und danach einfach weiterläuft:

  1. Phase 1, sofort: Datenbasis. Alle Varianten mit eigener GTIN, Seriennummern an der Bestellposition, Custom-Field-Set „Produktpass“ am Produkt. Lieferantenliste mit Ansprechpartnern für Pass-Daten, ein Satz dazu im nächsten Rahmenvertrag.
  2. Phase 2, vor dem Stichtag: Storefront. Pass-Block auf der Produktdetailseite, QR-Code, Link in Bestellbestätigung und Kundenkonto. Testlauf mit den ersten Akku-Modellen, deren Hersteller schon Pässe liefern.
  3. Phase 3, ab dem Stichtag: Kontrolle. Ein Hilfsfeld „Pass vorhanden“ (Checkbox) am Produkt plus eine dynamische Produktgruppe „Akkus ohne Pass“ im Admin zeigt dem Einkauf täglich, welche Artikel noch offen sind. So geht nichts stillschweigend ohne Pass online, sobald es Pflicht ist.
  4. Danach: Skalieren. Dasselbe Modell für Textil und Reifen, sobald die Rechtsakte stehen. Neue Produktgruppe heißt dann: neue Auswahl im Feld dpp_scheme, neue Lieferantengespräche, fertig.

Wenn du für diese Strecke jemanden suchst, der Shopware, Datenmodell und Lieferanten-Schnittstellen aus einer Hand denkt, sprich mit uns über dein Shopware-Projekt. Der digitale Produktpass ist eine der wenigen Pflichten, die sich in ein echtes Verkaufsargument drehen lassen, wenn man früh genug damit anfängt.

Häufige Fragen zum digitalen Produktpass

Ist der digitale Produktpass schon Pflicht? Für Akkus leichter Verkehrsmittel, Industriebatterien über 2 kWh und E-Fahrzeugbatterien ab 18. Februar 2027 (Batteriepass). Für Textilien, Reifen, Möbel und andere Produktgruppen erst, wenn der jeweilige delegierte Rechtsakt zur ESPR erlassen ist, voraussichtlich schrittweise ab 2028.

Muss ich als Händler selbst Produktpässe erstellen? Nein. Den Pass erstellt der Hersteller oder Importeur. Bei ESPR-Pässen musst du ihn deinen Kunden vor dem Kauf zugänglich machen, auch online, und darfst vom Hersteller binnen fünf Arbeitstagen eine digitale Kopie des Datenträgers verlangen. Beim Batteriepass prüfst du, dass der QR-Code am Akku vorhanden ist.

Gilt der Produktpass auch im B2B-Shop? Ja, sobald dein Geschäftskunde das Produkt für den Eigengebrauch kauft, etwa die Firmenflotte an E-Bikes. Die ESPR definiert „Kunde“ in Artikel 2 als jede Person, die ein Produkt für den Eigengebrauch kauft, mietet oder erhält, ohne nach Verbraucher oder Unternehmen zu trennen. Reine Wiederverkäufer sind Händler, keine Kunden.

Brauche ich ein Plugin für Shopware? Nicht zwingend. Für Händler reichen Custom Fields, ein Storefront-Block und ein sauberer Import. Plugins lohnen sich vor allem für Marken, die eigene Pässe hosten und QR-Codes generieren müssen.

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