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Digitale Pflichten im Blick behalten

Barrierefreiheit, E-Rechnung, KI-Verordnung, Widerrufsbutton, Produktsicherheit, Consent: Für Websites, Shops und Software sind neue Anforderungen hinzugekommen. Hier bekommst du einen neutralen Überblick und siehst, wo wir technisch unterstützen.

Hinweis: Diese Seite ist ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung. Stand der Angaben: 26.09.2026. Ob und in welchem Umfang eine Regelung für dein Unternehmen gilt, klärst du bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

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Welche Pflichten Websites und Shops betreffen können

Viele Regelungen greifen schrittweise und hängen von Unternehmensgröße, Branche und Angebot ab. Die rechtliche Einordnung ist Aufgabe deiner Rechtsberatung, wir kümmern uns um die technische Umsetzung. Jeder Punkt nennt Quelle und Stand, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

  1. Barrierefreiheit (BFSG)

    Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für viele Onlineshops und digitale Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. In der Praxis dienen EN 301 549 und die WCAG als Maßstab; das Gesetz selbst verweist auf harmonisierte Normen (§ 4 BFSG).

    Quelle: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) · Stand: 26.09.2026

  2. E-Rechnung

    Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft E-Rechnungen empfangen können. Ausstellen müssen sie diese ab 2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 auch darunter. Ausgenommen sind Kleinunternehmer, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise; Rechnungen an Verbraucher sind nicht erfasst. Ein einfaches PDF gilt nicht als E-Rechnung.

    Quelle: §§ 14, 27 Abs. 38 UStG; §§ 33, 34, 34a UStDV · Stand: 26.09.2026

  3. KI-Verordnung (AI Act)

    Die EU-KI-Verordnung ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und gilt schrittweise. Seit dem 2. Februar 2025 verlangt sie Maßnahmen zur KI-Kompetenz. Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 hat diese Regel im Juli 2026 neu gefasst und Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme verschoben.

    Quelle: VO (EU) 2024/1689, geändert durch VO (EU) 2026/1744 · Stand: 26.09.2026

  4. KI-Transparenz (Art. 50 KI-Verordnung)

    Seit dem 2. August 2026 gelten Transparenzpflichten: Chatbots und Voicebots müssen so gestaltet sein, dass Menschen erfahren, dass sie mit einer KI sprechen, sofern das nicht offensichtlich ist. Wer Deepfakes veröffentlicht oder KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, muss sie kennzeichnen, außer ein Mensch hat den Text redaktionell geprüft und verantwortet.

    Quelle: Art. 50 VO (EU) 2024/1689 · Stand: 26.09.2026

  5. Consent & Tracking (TDDDG)

    Wann Cookies und ähnliche Technologien eine Einwilligung brauchen, regelt § 25 TDDDG. Die Regel gilt seit dem 1. Dezember 2021, seit dem 14. Mai 2024 unter dem neuen Namen TDDDG statt TTDSG. Für Tracking- und Marketing-Tools brauchst du in der Regel ein sauberes Consent-Management.

    Quelle: § 25 TDDDG · Stand: 26.09.2026

  6. Widerrufsbutton

    Seit dem 19. Juni 2026 brauchen online geschlossene Verträge mit Verbrauchern, für die ein Widerrufsrecht besteht, eine Widerrufsfunktion: eine Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ (oder gleich eindeutig beschriftet), die während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben und leicht zugänglich ist, danach eine Bestätigung „Widerruf bestätigen“ und unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail.

    Quelle: § 356a BGB · Stand: 26.09.2026

  7. Produktsicherheit (GPSR)

    Seit dem 13. Dezember 2024 verlangt die EU-Produktsicherheitsverordnung für Verbraucherprodukte im Onlinehandel Pflichtangaben direkt im Angebot: Name sowie Post- und elektronische Adresse (z. B. E-Mail oder Kontaktformular) des Herstellers, bei Herstellern außerhalb der EU die verantwortliche Person in der EU, Angaben zur Identifizierung des Produkts wie Bild und Typ sowie Warn- und Sicherheitshinweise in einer Sprache, die Verbraucher im Zielland leicht verstehen.

    Quelle: Art. 19 VO (EU) 2023/988 · Stand: 26.09.2026

So gehen wir vor

Wir setzen technisch um. Die rechtliche Einordnung bleibt bei deiner Rechtsberatung.

  1. Einordnen lassen

    Ob und wie eine Regel für dich gilt, klärst du mit deiner Rechtsberatung. Wir liefern die technischen Fakten dazu.

  2. Technisch prüfen

    Wir prüfen, was Shop, Website oder Software heute leisten – etwa bei Barrierefreiheit, Consent oder Rechnungsformaten.

  3. Umsetzen & dokumentieren

    Wir setzen die Anforderungen technisch um und dokumentieren, was sich geändert hat.

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Häufige Fragen

Deine Frage ist nicht dabei? Frag uns direkt

Gilt das BFSG für meinen Onlineshop?
Das BFSG betrifft viele Onlineshops und digitale Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten. Ausgenommen sind unter anderem Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten – also Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Ob dein Angebot darunter fällt, klärst du am besten mit deiner Rechtsberatung. Bei der technischen Umsetzung unterstützen wir dich.
Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?
Empfangen können müssen Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen: 2027 dürfen Unternehmen mit höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz noch Papier- oder andere Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle inländischen B2B-Umsätze. Ausgenommen bleiben Kleinunternehmer, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise. Rechnungen an Verbraucher sind nicht erfasst. Gängige Formate sind XRechnung und ZUGFeRD.
Was bedeutet die Regel zur KI-Kompetenz für mein Unternehmen?
Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder einsetzen, müssen seit dem 2. Februar 2025 Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals ergreifen. Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, geht es darum, die Entwicklung von KI-Kompetenz zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen ist nicht vorgeschrieben. Viele Unternehmen dokumentieren dafür Schulungen und interne Richtlinien. Was für dich angemessen ist, klärst du mit deiner Rechtsberatung.
Brauche ich für Google Analytics ein Cookie-Banner?
In der Regel ja: Für Tracking-Tools, die Informationen auf dem Endgerät speichern oder auslesen und nicht unbedingt erforderlich sind, verlangt das TDDDG eine Einwilligung. Eine Alternative können cookielose Analytics-Lösungen sein, die ohne Zugriff auf das Endgerät auskommen. Welche Variante für dich zulässig ist, klärst du mit deiner Datenschutzberatung.
Übernehmt ihr die rechtliche Prüfung?
Nein. Wir sind eine Digitalagentur und keine Kanzlei. Wir setzen technische Anforderungen um – etwa barrierearme Oberflächen, Consent-Management oder automatisierte Abläufe – und arbeiten dabei gern mit deiner Rechtsberatung zusammen.

Lass uns die technische Umsetzung planen

30 Minuten, unverbindlich: Wir klären, welche technischen Anforderungen bei dir anstehen und wie wir sie umsetzen können – ohne Rechtsberatung.

Profilbild von Slawa Ditzel, Executive Partner

Slawa DitzelExecutive Partner

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