Barrierefreiheit prüfen: der kostenlose BFSG-Check
Seit dem 28. Juni 2025 verlangt das BFSG von vielen Onlineshops und digitalen Diensten Barrierefreiheit. Der Check öffnet deine Startseite und eine Unterseite in einem echten Browser und prüft sie automatisch gegen die WCAG 2.1 und 2.2, Stufe A und AA.
Ein automatischer Test findet nur einen Teil der Barrieren. Er bestätigt keine BFSG-Konformität und ist keine Rechtsberatung.
Nur Seitenaufrufe, kein Login
Ohne Anmeldung
Ergebnis sofort
Was ein automatischer Test kann – und was nicht
Automatische Tests finden nur einen Teil der Barrieren. Der Check zeigt dir zuverlässig die Fehler, die sich messen lassen. Ob Menschen mit Behinderung deine Website wirklich nutzen können, zeigt erst eine manuelle Prüfung.
Das prüft der Check
Farbkontrast von Text
Ob Bilder einen Alternativtext haben
Beschriftung von Formularfeldern, Buttons und Links
Überschriften, Seitenstruktur und Sprache der Seite
ARIA-Rollen und -Attribute
Weitere Regeln aus axe-core für WCAG 2.1 und 2.2, Stufe A und AA
Das braucht eine manuelle Prüfung
Tastaturbedienung: alle Funktionen ohne Maus, sichtbarer Fokus, sinnvolle Reihenfolge
Screenreader: ob Alternativtexte, Beschriftungen und Statusmeldungen verständlich sind
Videos und Audio: Untertitel, Audiodeskription, Transkripte
Prozesse wie Checkout, Login und Formulare mit Fehlermeldungen
Inhalte hinter Cookie-Banner oder Login, in iframes und in PDFs
Alle Seiten außer den zwei geprüften
Der Check verspricht deshalb nicht, dass deine Website BFSG-konform ist. Keine Rechtsberatung.
BFSG: wer betroffen ist und was das Gesetz verlangt
Die wichtigsten Punkte in Kürze, jeweils mit Fundstelle. Ob dein Angebot unter das Gesetz fällt, klärt deine Rechtsberatung.
Wer betroffen ist
Das BFSG gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG). Gemeint sind Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge schließen (§ 2 Nr. 26 BFSG), zum Beispiel Onlineshops.
Die Ausnahme
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat (§ 2 Nr. 17 BFSG).
Die Erklärung zur Barrierefreiheit
Anbieter müssen in ihren AGB oder an anderer deutlich wahrnehmbarer Stelle angeben, wie ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt (§ 14 BFSG, Anlage 3). Dazu gehören eine Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterungen zu ihrer Durchführung, eine Beschreibung, wie die Anforderungen erfüllt werden, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Diese Informationen müssen selbst barrierefrei zugänglich sein.
Der technische Maßstab
In der Praxis dienen EN 301 549 und die WCAG als Maßstab; das Gesetz selbst verweist auf harmonisierte Normen (§ 4 BFSG). Die EN 301 549 übernimmt für Websites die WCAG 2.1, Stufe A und AA.
Stand: 03.10.2026. Keine Rechtsberatung.
So rechnet der BFSG-Check
Der Check nutzt axe-core, die Open-Source-Prüfbibliothek von Deque. Jede Regel gehört zu einem WCAG-Erfolgskriterium und hat eine Schwere.
Der Score
Der Score ist der gewichtete Anteil bestandener Regeln von 0 bis 100. Kritische Regeln zählen 10, schwerwiegende 7, mittlere 3 und geringe 1. Eine Regel gilt als nicht bestanden, sobald sie auf einer der geprüften Seiten einen Verstoß meldet. Regeln, die auf den Seiten nichts zu prüfen finden, zählen nicht mit. Bei mindestens einem kritischen Befund liegt der Score höchstens bei 79.
Der Score vergleicht nur automatische Regeln. 100 heißt: kein automatisch messbarer Verstoß auf den geprüften Seiten.
Die Schwere
Kritisch: blockiert manche Nutzer vollständig
Schwerwiegend: erschwert die Nutzung erheblich
Mittel: stört, lässt sich aber meist umgehen
Gering: kleiner Mangel
Die Einstufung stammt von axe-core.
Der Report
Sofort: Score, alle Befunde mit Schwere und Zahl der betroffenen Stellen
Nach E-Mail: betroffene Elemente mit Selektor und HTML-Ausschnitt
Nach E-Mail: Erklärung der Regel, WCAG-Erfolgskriterium und Hinweis zur Behebung
Regeln, die axe-core nicht sicher entscheiden konnte, als Liste zur manuellen Prüfung
Nach dem Check: drei Schritte zur barrierefreien Website
Der Report ist der Anfang. So geht es weiter:
Automatische Befunde beheben
Kontraste, fehlende Alternativtexte und Beschriftungen kann dein Team oft selbst korrigieren. Der Report nennt Element, Regel und Hinweis zur Behebung.
Wir prüfen mit Tastatur und Screenreader, was der Automat nicht sieht: Navigation, Formulare, Checkout, Medien. Du bekommst eine priorisierte Liste nach WCAG-Erfolgskriterien.
Wir beheben die Barrieren in Theme, Komponenten und Inhalten und liefern die technischen Angaben für deine Erklärung zur Barrierefreiheit. Die rechtliche Prüfung übernimmt deine Rechtsberatung.
Ist meine Website BFSG-konform, wenn der Check 100 anzeigt?
Nein. 100 heißt nur, dass axe-core auf den zwei geprüften Seiten keinen automatisch messbaren Verstoß gefunden hat. Tastaturbedienung, Screenreader-Verständlichkeit, Untertitel und Abläufe wie der Checkout lassen sich nur manuell prüfen. Der Check bestätigt deshalb keine BFSG-Konformität und ist keine Rechtsberatung.
Für wen gilt das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge schließen, zum Beispiel Onlineshops. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Ob dein Angebot darunter fällt, klärt deine Rechtsberatung. Stand: 03.10.2026.
Was prüft der BFSG-Check genau?
Er öffnet deine Startseite und eine weitere Seite aus deiner sitemap.xml in einem Chromium-Browser und prüft beide mit axe-core gegen die Regeln für WCAG 2.1 und 2.2, Stufe A und AA. Dazu gehören Farbkontraste, Alternativtexte, Beschriftungen von Formularfeldern, Buttons und Links, die Überschriftenstruktur und ARIA-Attribute.
Wie kann ich meine Website auf Barrierefreiheit prüfen?
In zwei Stufen. Ein automatischer Test wie dieser Check findet messbare Fehler in Sekunden. Danach folgt die manuelle Prüfung: die Website nur mit der Tastatur bedienen, mit einem Screenreader durchgehen und Abläufe wie Bestellung oder Kontaktformular vollständig testen.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Nach § 14 BFSG und Anlage 3 müssen Anbieter in ihren AGB oder an anderer deutlich wahrnehmbarer Stelle angeben, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Dazu gehören eine Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterungen zu ihrer Durchführung und die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Der Check erstellt diese Erklärung nicht.
Welche Daten speichert ihr?
Ohne E-Mail speichern wir kein Ergebnis; der Scanner protokolliert nur Domain, Dauer und Erfolg des Abrufs. Forderst du den Report an, speichern wir E-Mail-Adresse, URL und Score, um dir den Report zu schicken und uns einmal bei dir zu melden.
Barrieren abbauen lassen
Schick uns deinen Report oder einfach die Domain. Wir sagen dir, welche Befunde zuerst zählen, was ein manuelles Audit umfasst und wer die Behebung übernimmt: dein Team oder wir.