Eine KI, die im Innendienst eines Medizintechnik-Anbieters Angebote vorbereitet, ist beherrschbar, solange Preise und Bestände aus dem ERP und Produkttexte aus freigegebenen Vorlagen kommen. Zum rechtlichen Risiko wird sie in dem Moment, in dem sie nebenbei eine Frage zur Produkteignung beantwortet oder einem Verband eine Wirkung andichtet. Wer diese Grenze sauber zieht, behält die Kontrolle über jedes Wort, das zum Kunden geht.
Die Arbeit, um die es geht, kennt jede Innendienstleitung: Artikelnummern aus PDF-Anfragen abtippen, Konditionen nachschlagen, Lieferzeiten im ERP prüfen, Standardtexte kopieren. Und den Moment, in dem eine Anfrage der Einkaufsgemeinschaft drei Tage liegen bleibt, weil die einzige Kollegin, die deren Konditionen kennt, im Urlaub ist. Diese Arbeit kann eine KI vorbereiten. Welche Anfragen sie anfassen darf und welche nie, entscheiden drei Fragen.
Was die BVMed-Herbstumfrage 2026 über den Vertrieb sagt
Beim Personal liegt der Vertrieb weit vorn: 78 Prozent der Unternehmen suchen dort Leute, kein anderer Bereich kommt auch nur auf ein Drittel. Von den 220 stimmberechtigten Mitgliedern des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed) haben sich im August und September 120 an der Herbstumfrage beteiligt, Hersteller wie Fach- und Großhändler. Die Beteiligungsquote liegt bei 55 Prozent (Zusammenfassung der Ergebnisse vom 6. Oktober 2026).
Über 80 Prozent haben Probleme, offene Stellen zu besetzen, am häufigsten wieder im Vertrieb (42 Prozent). 52 Prozent nennen den Preisdruck durch Einkaufsgemeinschaften und Klinikketten als Kostentreiber.
49 Prozent der Unternehmen nutzen KI bereits im Vertrieb, im Marketing sind es 69 Prozent. Fast jedes zweite Unternehmen hat also KI im Vertrieb, und fast vier von fünf suchen trotzdem Vertriebsleute. Wofür die KI im Vertrieb eingesetzt wird, schlüsselt die Umfrage nicht auf. Meine Lesart: Solange sie beim Formulieren und Recherchieren hilft, nimmt sie dem Innendienst keine einzige Angebotsposition ab.
Katalogware ja, Produkteignung nie: welche Anfragen sich eignen
Entscheidend ist, ob der Entwurf ohne Interpretation stimmt. Dafür reichen drei Fragen:
- Ist das Produkt eindeutig identifizierbar, über Artikelnummer, Herstellerreferenz oder UDI?
- Steht der Preis im System, in Preisliste, Rahmenvertrag oder Kundenkondition?
- Enthält die Anfrage eine klinische oder anwendungsbezogene Frage, die eine fachliche Antwort verlangt?
Lauten die Antworten auf die ersten beiden Fragen Ja und auf die dritte Nein, wird der Entwurf automatisiert und ein Mensch gibt frei.
Zwei ausgedachte Anfragen zeigen den Unterschied. Die erste: „40 VE Nitril-Untersuchungshandschuhe Gr. M, Art.-Nr. 4711-M, Lieferung bis Monatsende an das Zentrallager.“ Produkt eindeutig, Preis in der Kondition, keine Fachfrage: automatisierbar. Die zweite: „Ist Ihr Katheter X auch für Kinder unter 10 kg geeignet, und was kostet die 50er-Packung?“ Sie sieht aus wie eine Preisanfrage, enthält aber eine Eignungsfrage und gehört deshalb in die letzte Zeile der Tabelle.
| Anfragetyp | Was die KI vorbereitet | Datenquelle | Freigabe |
|---|---|---|---|
| Katalogartikel, Preis und Verfügbarkeit | Angebotsentwurf mit Lieferzeit | ERP-Preisliste, Bestand, Kundenkondition | Sichtprüfung |
| Nachbestellung Verbrauchsmaterial | Entwurf aus Bestellhistorie, Hinweis auf Chargen und Haltbarkeit | ERP-Auftragshistorie, Lagerverwaltung | Sichtprüfung |
| Abruf aus Rahmenvertrag mit Klinik oder Einkaufsgemeinschaft | Entwurf mit Vertragspreisen, Prüfung auf Laufzeit und Mengenstaffel | Vertragsdaten im ERP oder CRM | Fachliche Prüfung |
| Konfigurierbare Geräte, Zubehör, Sonderanfertigung | Rückfrage an den Kunden, Stücklisten-Vorschlag | Produktkonfigurator, Stammdaten | Fachliche Prüfung und Kalkulation |
| Anfrage mit klinischer Fragestellung oder Produkteignung | Nur Zusammenfassung und Weiterleitung an Fachberatung | Anfragetext (keine Systemdaten) | Mensch antwortet komplett |
Die letzte Zeile ist die wichtigste. Ob ein Produkt für einen bestimmten Eingriff, eine Patientengruppe oder ein Verfahren taugt, entscheidet seine Zweckbestimmung. Sie legt der Hersteller fest, und für sie hat das Produkt die Konformitätsbewertung durchlaufen. Wer darauf antwortet, berät. Und wer Fachkreise berufsmäßig fachlich über Medizinprodukte informiert, braucht nach § 83 MPDG die dafür erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung, ausdrücklich auch am Telefon.
KI-Angebotserstellung im B2B steht und fällt mit ERP-Preisen und Beständen
Ein Sprachmodell, das Angebote „aus dem Kopf“ schreibt, ist für den Innendienst wertlos. Es kennt deine Kundenkonditionen nicht, es kennt den Lagerbestand nicht, und es weiß nicht, dass die Charge für das Klinikum nächste Woche abläuft. Alles, was ein Angebot richtig oder falsch macht, liegt im ERP.
Angenommen, ein Klinikum fragt drei Positionen an. Für Position eins liefert das ERP den Preis aus dem Rahmenvertrag des Klinikverbunds. Für Position zwei sind nur 120 von 200 Stück am Lager, der Rest kommt in zwei Wochen. Für Position drei liegt eine Charge vor, die in fünf Monaten abläuft. Der Entwurf zeigt jede Angabe mit Quelle, Teillieferung und Verfallsdatum stehen als Hinweis obenauf.
Dasselbe gilt für die Anfrage, die im Urlaub liegen geblieben ist. Sind die Konditionen der Einkaufsgemeinschaft im ERP gepflegt, liegt der Entwurf mit Vertragspreisen fertig da, und die Vertretung muss ihn nur noch prüfen.
Technisch liest die KI die Anfrage, erkennt Artikel, Mengen, Lieferadresse und Kundennummer und fragt dann das ERP ab: Preis für diesen Kunden, Verfügbarkeit, Lieferzeit, gültiger Rahmenvertrag. Aus den Antworten baut sie wieder einen lesbaren Entwurf. Dabei gilt dieselbe Grundregel wie bei jeder ERP-Anbindung, ob SAP, Microsoft Dynamics 365, Xentral oder ein Eigenbau mit API: Das ERP bleibt Master.
Die Verbindung zwischen Modell und ERP kann über das Model Context Protocol laufen, einen offenen Standard für den Zugriff von KI-Modellen auf andere Systeme. Wie ein MCP-Server lesende und schreibende Werkzeuge trennt, entscheidet über die Sicherheit. Die Regel für den Angebotsfall: Lesezugriffe weit öffnen, Schreibzugriffe eng halten. Die KI darf Preise lesen, sie legt keinen Auftrag an und ändert keine Kondition.
Bleibt die Frage, wer diesen Entwurf abschickt.
Warum in der Medizintechnik immer ein Mensch freigibt
In anderen Branchen lässt sich darüber streiten, ob Standardangebote vollautomatisch rausgehen dürfen. In der Medizintechnik spricht das Recht dagegen, und der Grund steckt in einer Fähigkeit, für die Sprachmodelle sonst gelobt werden: Sie formulieren überzeugend.
Bitte ein Sprachmodell, eine Angebotsposition überzeugender zu formulieren, und es macht daraus schnell so etwas:
Stammdaten: „Hydrokolloidverband, steril, 10 × 10 cm“
Entwurf: „Der Verband sorgt zuverlässig für eine schnellere Wundheilung.“
Der Zusatz verspricht einen Erfolg und schreibt dem Produkt eine Wirkung zu, die niemand freigegeben hat.
Genau gegen solche Sätze richtet sich die Medizinprodukteverordnung. Art. 7 MDR verbietet irreführende Angaben bei Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung, Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme und Bewerbung. Irreführend ist es unter anderem, einem Produkt Funktionen und Eigenschaften zuzuschreiben, die es nicht besitzt, oder Verwendungen zu empfehlen, die nicht zur konformitätsbewerteten Zweckbestimmung gehören. Für In-vitro-Diagnostika im Laborbedarf regelt Art. 7 IVDR dasselbe.
Hinzu kommt das Heilmittelwerbegesetz. Es gilt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1a auch für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika, und § 3 HWG verbietet irreführende Werbung, etwa wenn fälschlich der Eindruck entsteht, dass „ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann“. Ob ein einzelnes Angebot schon Werbung im Sinne des HWG ist, klärst du mit deiner Rechtsberatung. Dieser Beitrag ersetzt sie nicht.
Ein Entwurf, den dein Team prüft und unter eigenem Namen verschickt, bleibt dein Angebot. Was die KI-Verordnung darüber hinaus verlangt, steht im Beitrag zum EU AI Act für den Mittelstand.
Die Freigabe macht den Prozess also rechtlich beherrschbar. Wegoptimieren lässt sie sich nicht, schneller machen schon: Wie im Klinikum-Beispiel trägt jede Position ihre Quelle. Muss der Mensch jede Zahl selbst nachschlagen, hast du nichts gewonnen. Wie du solche Entwürfe mit Freigabestufen absicherst, steht im Beitrag zu KI-Agenten als digitalen Mitarbeitern. Wie schnell die Prüfung dann geht, misst der Pilot.
Der Pilot: acht Wochen, eine Anfrageklasse
Ein Pilot, der alle Anfragetypen auf einmal hereinnimmt, liefert kein klares Ergebnis. Deshalb mein Vorschlag, bewusst eng geschnitten.
Stell dir einen Laborbedarf-Händler mit fünf Leuten im Innendienst vor. Für den Piloten nimmt er nur die erste Zeile der Tabelle, also Katalogartikel mit Preis- und Verfügbarkeitsanfrage, und nur Bestandskunden mit hinterlegter Kondition. Alles andere läuft weiter wie bisher. In den ersten zwei Wochen wird nur gezählt: Wie viele Anfragen fallen in diese Klasse, wie lange dauert heute die Antwort, wie oft fragt der Kunde nach?
In Woche drei bis sechs läuft die KI im Entwurfsmodus. Jeder Entwurf landet im Postfach der zuständigen Person und wird geprüft, korrigiert oder verworfen. Jede Korrektur wird protokolliert, denn sie zeigt, wo das Mapping zwischen Anfrage und Artikelstamm hakt. Typische Kandidaten: die Herstellernummer statt deiner Artikelnummer, eine alte Nummer von vor der Sortimentsumstellung, Verpackungseinheiten, wo dein System in Stück rechnet.
Getrennt davon zählst du jede Eignungsfrage, die als Preisanfrage durchgerutscht ist und einen Entwurf bekommen hat, so wie die Katheter-Anfrage von oben. Hier liegt die Schwelle bei null. Jeder Fall geht an die Fachberatung, und die Erkennung wird nachgeschärft, bevor der Pilot weiterläuft.
In Woche sieben und acht vergleichst du Antwortzeit, Korrekturquote und Zeit pro Angebot im Innendienst. Leg vorher fest, was ein Ergebnis bedeutet. Meine Regel: Muss mehr als jeder dritte Entwurf inhaltlich korrigiert werden, prüfst du zuerst den Artikelstamm, bevor du am Modell drehst.
Für die Geschäftsführung rechnest du den Gewinn selbst aus: Anfragen dieser Klasse pro Woche mal Minuten pro Angebot heute, abzüglich der Minuten für die Prüfung. Das ist die Zeit, die dein Team zurückbekommt, und sie stammt aus deiner eigenen Messung.
Zwei Regeln würde ich für den Piloten nicht verhandeln. Die KI bekommt keinen Schreibzugriff ins ERP, auch nicht für Angebotsbelege. Chargen, Verfallsdaten und Rahmenverträge mit Einkaufsgemeinschaften sind genau die Felder, in denen ein automatisch angelegter Beleg Folgefehler auslöst, und für die Messung reicht der Entwurf im Postfach. Außerdem kommen Produkttexte ausschließlich aus freigegebenen Vorlagen, das Modell formuliert nur Anrede und Rahmensätze. Das ist die praktische Antwort auf das Irreführungsproblem von oben.
Wie sich ein solcher Pilot mit ERP, Punchout-Katalogen und Branchenportalen zusammenfügt, zeigt unsere Seite für Medizintechnik und Laborbedarf. Bevor er startet, gehören Regulatory Affairs und Qualitätsmanagement an den Tisch: Sie kennen die freigegebenen Produkttexte und merken als Erste, wenn ein Entwurf die Zweckbestimmung verlässt.
Was ich Vertriebsleitungen in der Medizintechnik empfehle
Die Stelle, die du nicht besetzen kannst, musst du nicht ersetzen. Du musst die Arbeit, die sie gemacht hätte, kleiner machen.
KI-Angebotserstellung nimmt dem Innendienst Abtippen, Nachschlagen und Standardformulierungen ab, Beratung und die Verantwortung für den Angebotsinhalt bleiben beim Team. Weil ein falscher Produktsatz unter das Irreführungsverbot der MDR und das HWG fallen kann, ist diese Aufteilung die Voraussetzung dafür, dass das Projekt trägt.
Geh am Montag eine Woche Posteingang durch und zähl zwei Dinge. Erstens: Wie viele Anfragen passen in die erste Zeile der Tabelle und kommen von Bestandskunden mit hinterlegter Kondition? Das ist deine langweiligste Anfrageklasse, mit ihr fängst du an. Zweitens: Wie viele enthalten eine Eignungsfrage, die wie eine Preisanfrage aussieht? Diese Zahl sagt dir, wie genau deine KI unterscheiden können muss.