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Barrierefreiheit prüfen Der kostenlose BFSG-Check

Ein echter Browser prüft deine Startseite und eine Unterseite gegen WCAG 2.2 AA – plus die Pflichtangaben aus dem BFSG.

  • Nur Seitenaufrufe, kein Login
  • Ohne Anmeldung
  • Höchstens 60 Sekunden
  • Keine Rechtsberatung

Vorgestellt bei Ziel: barrierefrei

Nur öffentliche Websites. Der Check prüft zwei Seiten, ruft zusätzlich die Informationen zur Barrierefreiheit ab und dauert höchstens 60 Sekunden.

  • WCAG 2.2
  • EN 301 549
  • BFSG § 14
  • axe-core
  • Chromium
  • Stand 03.10.2026

Gelistet auf

  • Featured on Twelve Tools
  • Featured on LaunchIgniter
  • Listed on Turbo0

Was der Check prüft

Fünf Prüfungen in einem Durchlauf. Jede misst etwas, das sich automatisch sicher feststellen lässt – den Rest zeigen wir dir ehrlich als manuelle Aufgabe.

  • Kontraste

    Ist Text gut genug vom Hintergrund zu unterscheiden?

  • Alternativtexte

    Haben Bilder eine Beschreibung für Screenreader?

  • Beschriftungen

    Formularfelder, Buttons und Links mit Namen, Überschriften, Sprache, ARIA.

  • Informationen zur Barrierefreiheit

    Verlinkt, erreichbar, mit den Angaben aus Anlage 3?

  • Cookie-Banner & Kontakt

    Per Tastatur erreichbar? Können Nutzer Barrieren melden?

Dein Ergebnis in Sekunden

Score und alle Befunde sofort. Mit deiner E-Mail kommen Element, Selektor, Regel und Lösung für jeden Befund dazu.

Jetzt prüfen
Beispiel-Ergebnisbeispiel-shop.de · 2 Seiten
Automatischer Score

64/100

Kritisch

1

BFSG-Pflichtangaben

1/3

  • Bilder ohne AlternativtextEN 301 549 9.1.1.1
  • Button-Kontrast 1,6 : 1EN 301 549 9.1.4.3
  • Keine Informationen zur Barrierefreiheit§ 14 BFSG
  • Cookie-Banner per Tastatur nicht erreichbarBFSG-Pflichtangabe
Beispiel mit erfundener Domain, kein echtes Prüfergebnis.

So läuft der Check

Ein Chromium-Browser öffnet deine Seiten wie ein Besucher, prüft sie mit axe-core und sucht die drei BFSG-Angaben.

  • Startseite
  • Unterseite
  • Cookie-Banner
  • – nacheinander, ein Browser

Was ein automatischer Test kann – und was nicht

Ein automatischer Test findet nur einen Teil der Barrieren. Er bestätigt keine BFSG-Konformität und ist keine Rechtsberatung.

Das prüft der Checkautomatisch

Seit dem 28. Juni 2025 verlangt das BFSG von vielen Onlineshops und digitalen Diensten Barrierefreiheit. Der Check öffnet deine Startseite und eine Unterseite in einem echten Browser und prüft sie automatisch gegen die WCAG 2.1 und 2.2, Stufe A und AA.

  • Farbkontrast von Text
  • Ob Bilder einen Alternativtext haben
  • Beschriftung von Formularfeldern, Buttons und Links
  • Überschriften, Seitenstruktur und Sprache der Seite
  • ARIA-Rollen und -Attribute
  • Weitere Regeln aus axe-core für WCAG 2.1 und 2.2, Stufe A und AA
  • Informationen zur Barrierefreiheit: ob die Startseite auf sie verlinkt, ob sie erreichbar sind und ob Stichworte zu den Angaben aus Anlage 3 BFSG vorkommen
  • Kontaktweg: ob es einen Kontakt-Link, eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular gibt, über das Nutzer Barrieren melden können
  • Cookie-Banner: axe-core-Regeln im Banner, Erreichbarkeit per Tabulatortaste und Namen der Buttons
Das braucht eine manuelle Prüfungmanuell

Automatische Tests finden nur einen Teil der Barrieren. Der Check zeigt dir zuverlässig die Fehler, die sich messen lassen. Ob Menschen mit Behinderung deine Website wirklich nutzen können, zeigt erst eine manuelle Prüfung.

  • Tastaturbedienung: alle Funktionen ohne Maus, sichtbarer Fokus, sinnvolle Reihenfolge
  • Screenreader: ob Alternativtexte, Beschriftungen und Statusmeldungen verständlich sind
  • Videos und Audio: Untertitel, Audiodeskription, Transkripte
  • Prozesse wie Checkout, Login und Formulare mit Fehlermeldungen
  • Inhalte hinter Cookie-Banner oder Login, in iframes und in PDFs
  • Alle Seiten außer den zwei geprüften
  • Ob die Informationen zur Barrierefreiheit inhaltlich stimmen und vollständig sind

Der Check verspricht deshalb nicht, dass deine Website BFSG-konform ist. Keine Rechtsberatung.

BFSG: wer betroffen ist und was das Gesetz verlangt

Die wichtigsten Punkte in Kürze, jeweils mit Fundstelle. Ob dein Angebot unter das Gesetz fällt, klärt deine Rechtsberatung.

Stand: 03.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Wer betroffen ist§ 1 Abs. 3 Nr. 5 · § 2 Nr. 26
Das BFSG gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG). Gemeint sind Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge schließen (§ 2 Nr. 26 BFSG), zum Beispiel Onlineshops.
Die Ausnahme§ 3 Abs. 3 · § 2 Nr. 17
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat (§ 2 Nr. 17 BFSG).
Die Informationen zur Barrierefreiheit§ 14 · Anlage 3
Anbieter müssen in ihren AGB oder an anderer deutlich wahrnehmbarer Stelle angeben, wie ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt (§ 14 BFSG, Anlage 3). Dazu gehören eine Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterungen zu ihrer Durchführung, eine Beschreibung, wie die Anforderungen erfüllt werden, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Diese Informationen müssen selbst barrierefrei zugänglich sein.
Der technische Maßstab§ 4 · EN 301 549
In der Praxis dienen EN 301 549 und die WCAG als Maßstab; das Gesetz selbst verweist auf harmonisierte Normen (§ 4 BFSG). Die EN 301 549 übernimmt für Websites die WCAG 2.1, Stufe A und AA.

So rechnet der BFSG-Check

Der Score0 bis 100

Der Check nutzt axe-core, die Open-Source-Prüfbibliothek von Deque. Jede Regel gehört zu einem WCAG-Erfolgskriterium und hat eine Schwere.

Der Score ist der gewichtete Anteil bestandener Regeln von 0 bis 100. Kritische Regeln zählen 10, schwerwiegende 7, mittlere 3 und geringe 1. Eine Regel gilt als nicht bestanden, sobald sie auf einer der geprüften Seiten einen Verstoß meldet. Regeln, die auf den Seiten nichts zu prüfen finden, zählen nicht mit. Bei mindestens einem kritischen Befund liegt der Score höchstens bei 79.

Der Score vergleicht nur automatische Regeln. 100 heißt: kein automatisch messbarer Verstoß auf den geprüften Seiten. Die BFSG-Pflichtangaben zählen nicht in den Score.

Die Schwerevon axe-core
  • Kritisch: blockiert manche Nutzer vollständig
  • Schwerwiegend: erschwert die Nutzung erheblich
  • Mittel: stört, lässt sich aber meist umgehen
  • Gering: kleiner Mangel

Die Einstufung stammt von axe-core.

Der Reportsofort + E-Mail
  • Sofort: Score, alle Befunde mit Schwere und Zahl der betroffenen Stellen
  • Sofort: BFSG-Pflichtangaben als drei Status-Zeilen (Barrierefreiheitsinformationen, Kontaktweg, Cookie-Banner), getrennt vom Score
  • Nach E-Mail: betroffene Elemente mit Selektor und HTML-Ausschnitt
  • Nach E-Mail: Erklärung der Regel, WCAG-Erfolgskriterium mit EN-301-549-Klausel und Hinweis zur Behebung
  • Regeln, die axe-core nicht sicher entscheiden konnte, als Liste zur manuellen Prüfung

Wie geht es weiter?

Der Report ist der Anfang. So geht es weiter:

Kontraste, fehlende Alternativtexte und Beschriftungen kann dein Team oft selbst korrigieren. Der Report nennt Element, Regel und Hinweis zur Behebung.

Check starten
Profilbild von Slawa Ditzel, Executive Partner

Slawa Ditzel

Executive Partner

Antwort innerhalb eines Werktags

  1. Du schickst den Report oder die Domain
  2. Wir sagen, welche Befunde zuerst zählen
  3. Audit, Umsetzung oder dein Team – du entscheidest

30 Minuten · kein Pitch · ehrliche Einschätzung

Häufige Fragen zum BFSG-Check

Deine Frage ist nicht dabei? Frag uns direkt

Ist meine Website BFSG-konform, wenn der Check 100 anzeigt?
Nein. 100 heißt nur, dass axe-core auf den zwei geprüften Seiten keinen automatisch messbaren Verstoß gefunden hat. Tastaturbedienung, Screenreader-Verständlichkeit, Untertitel und Abläufe wie der Checkout lassen sich nur manuell prüfen. Der Check bestätigt deshalb keine BFSG-Konformität und ist keine Rechtsberatung.
Für wen gilt das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge schließen, zum Beispiel Onlineshops. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Ob dein Angebot darunter fällt, klärt deine Rechtsberatung. Stand: 03.10.2026.
Was prüft der BFSG-Check genau?
Er öffnet deine Startseite und eine weitere Seite aus deiner sitemap.xml in einem Chromium-Browser und prüft beide mit axe-core gegen die Regeln für WCAG 2.1 und 2.2, Stufe A und AA. Dazu gehören Farbkontraste, Alternativtexte, Beschriftungen von Formularfeldern, Buttons und Links, die Überschriftenstruktur und ARIA-Attribute. Dazu kommen drei BFSG-spezifische Prüfungen: ob Informationen zur Barrierefreiheit verlinkt und erreichbar sind, ob es einen Kontaktweg gibt und ob sich das Cookie-Banner per Tastatur erreichen lässt. Sie stehen getrennt vom Score im Report.
Wie kann ich meine Website auf Barrierefreiheit prüfen?
In zwei Stufen. Ein automatischer Test wie dieser Check findet messbare Fehler in Sekunden. Danach folgt die manuelle Prüfung: die Website nur mit der Tastatur bedienen, mit einem Screenreader durchgehen und Abläufe wie Bestellung oder Kontaktformular vollständig testen.
Was sind die Informationen zur Barrierefreiheit?
Nach § 14 BFSG und Anlage 3 müssen Anbieter in ihren AGB oder an anderer deutlich wahrnehmbarer Stelle angeben, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Dazu gehören eine Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterungen zu ihrer Durchführung und die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Der Check erstellt diese Informationen nicht.
Prüft der Check meine Informationen zur Barrierefreiheit?
Er sucht auf der Startseite einen Link zu den Barrierefreiheitsinformationen, ruft die Seite ab und prüft, ob sie erreichbar ist und selbst ohne kritische oder schwerwiegende axe-core-Befunde auskommt. Zusätzlich sucht er nach Stichworten zu den Angaben aus Anlage 3 BFSG: Beschreibung der Dienstleistung, wie die Anforderungen erfüllt werden und die zuständige Marktüberwachungsbehörde, dazu ein Datum. Das sind Hinweise für die manuelle Prüfung. Ob die Informationen inhaltlich richtig und vollständig sind, beurteilt der Check nicht.
Warum prüft der Check das Cookie-Banner?
Das Banner erscheint vor dem Inhalt. Lässt es sich nicht mit der Tastatur erreichen oder haben seine Buttons keinen Namen, kommen viele Nutzer gar nicht erst auf die Seite. Der Check prüft das Banner deshalb mit axe-core, drückt bis zu 30-mal die Tabulatortaste und schaut, ob der Fokus im Banner landet. Er klickt nichts an und akzeptiert keine Cookies.
Was bedeutet die EN-301-549-Klausel im Report?
Die EN 301 549 ist die europäische Norm für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik. Ihr Kapitel 9 übernimmt für Websites die Erfolgskriterien der WCAG 2.1, Stufe A und AA, mit derselben Nummer: WCAG 1.4.3 entspricht Klausel 9.1.4.3 (EN 301 549 V3.2.1). Der Report nennt die Klausel neben dem WCAG-Kriterium. Kriterien, die es erst seit WCAG 2.2 gibt, haben in dieser Fassung keine Klausel.
Welche Daten speichert ihr?
Ohne E-Mail speichern wir kein Ergebnis; der Scanner protokolliert nur Domain, Dauer und Erfolg des Abrufs. Forderst du den Report an, speichern wir E-Mail-Adresse, URL und Score, um dir den Report zu schicken und uns einmal bei dir zu melden.

Barrieren abbauen lassen

Schick uns deinen Report oder die Domain. Wir sagen dir, welche Befunde zuerst zählen und wer sie behebt.

Profilbild von Slawa Ditzel, Executive Partner
Slawa Ditzel
Executive Partner