Was ist der Widerrufsbutton? (§ 356a BGB neu)
Am 5. Februar 2026 wurde im Bundesgesetzblatt ein Gesetz veröffentlicht, das den Online-Handel grundlegend verändert: Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle Online-Händler einen sogenannten Widerrufsbutton in ihrem Shop bereitstellen. Die Rechtsgrundlage bildet der neue § 356a BGB.
Der Widerrufsbutton ermöglicht es Verbrauchern, ihren Widerruf digital, unkompliziert und ohne Login direkt über die Website des Händlers zu erklären. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, die Ausübung des Widerrufsrechts so einfach wie möglich zu gestalten – analog zum bereits bekannten Kündigungsbutton nach § 312k BGB.
Der zweistufige Prozess
Das Gesetz schreibt einen zweistufigen Prozess vor:
- Stufe 1 – Schaltfläche: Auf der Website muss eine gut sichtbare Schaltfläche mit der Beschriftung „Vertrag widerrufen" platziert sein. Diese muss ohne vorherige Anmeldung erreichbar sein.
- Stufe 2 – Formular und Bestätigung: Nach Klick auf den Button öffnet sich ein Formular, in dem der Verbraucher nur die nötigsten Daten eingibt. Nach Absenden erhält er eine automatische Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail).
Wichtig: Der Widerruf gilt als erklärt, sobald der Verbraucher das Formular absendet – nicht erst, wenn der Händler ihn bearbeitet.
Für wen gilt die Pflicht?
Die Widerrufsbutton-Pflicht betrifft alle B2C-Online-Verträge. Das bedeutet konkret:
- Alle Online-Shops, die an Verbraucher verkaufen
- Marktplatz-Händler auf Plattformen wie Amazon, eBay oder Otto – hier muss ggf. der Marktplatzbetreiber die Infrastruktur bereitstellen
- Digitale Dienstleistungen und Abonnements
- Alle Branchen – es gibt keine Ausnahme für bestimmte Produktkategorien
Ausgenommen sind lediglich Verträge, bei denen ohnehin kein Widerrufsrecht besteht (z. B. individuell angefertigte Waren, versiegelte Hygieneartikel nach Entsiegelung). Dennoch empfiehlt es sich, auch in diesen Fällen den Button bereitzustellen und im Formular auf den Ausschlussgrund hinzuweisen.
Technische Anforderungen im Detail
Schaltfläche „Vertrag widerrufen"
Die Schaltfläche muss folgende Kriterien erfüllen:
- Beschriftung exakt: „Vertrag widerrufen"
- Gut sichtbar und leicht auffindbar – idealerweise im Footer, auf der Bestellbestätigungsseite und im Kundenkonto
- Ohne Login erreichbar – der Verbraucher darf nicht gezwungen werden, sich anzumelden
- Direkte Verlinkung, keine Umwege über FAQ oder Kontaktseiten
Zweistufig: Button → Formular → Bestätigung
Nach Klick auf den Button muss ein Widerrufsformular erscheinen. Dieses Formular darf nur die absolut notwendigen Pflichtdaten abfragen:
- Name des Verbrauchers
- Bestellnummer oder Vertragsnummer
- E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung
Weitere Angaben (z. B. Telefonnummer, Grund des Widerrufs) dürfen optional angeboten, aber nicht als Pflichtfeld gesetzt werden. Der Gesetzgeber will verhindern, dass Händler den Prozess durch unnötige Datenabfragen erschweren.
Eingangsbestätigung automatisch versenden
Unmittelbar nach Absenden des Formulars muss der Händler dem Verbraucher eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zusenden. In der Praxis bedeutet das: eine automatisierte E-Mail mit Datum, Uhrzeit und den eingegebenen Daten. Diese E-Mail dient als Nachweis, dass der Widerruf fristgerecht erklärt wurde.
Barrierefreiheit beachten (BFSG)
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Der Widerrufsbutton und das zugehörige Formular müssen daher barrierefrei gestaltet sein:
- Ausreichende Kontraste und Schriftgrößen
- Screenreader-kompatible Formulare (ARIA-Labels)
- Tastaturnavigation möglich
- Verständliche Fehlermeldungen
Wer den Widerrufsbutton neu implementiert, sollte die BFSG-Anforderungen direkt mitdenken.
Umsetzung in Shopware 6
Was Shopware liefert (ab Release 6.7.9.0)
Shopware hat angekündigt, im April 2026 mit Release 6.7.9.0 eine native Lösung auszuliefern. Diese umfasst voraussichtlich:
- Backend-Logik: Verarbeitung und Speicherung eingehender Widerrufe
- Formular-Grundgerüst: Ein Standard-Widerrufsformular mit den Pflichtfeldern
- Bestätigungs-E-Mail-Template: Automatischer Versand der Eingangsbestätigung
- Backport auf Shopware 6.6: Auch Händler auf der älteren Version erhalten die Funktion
Was du selbst machen musst
Die native Shopware-Lösung deckt die Grundfunktionalität ab – aber nicht alles. Folgende Punkte liegen in der Verantwortung des Händlers bzw. der Agentur:
1. Frontend-Platzierung
Shopware liefert das Formular, aber die Platzierung des Buttons im Frontend muss individuell erfolgen. Der Button muss an prominenter Stelle eingebunden werden – mindestens im Footer auf jeder Seite. Bei Composable Frontends (Headless-Setups) muss die gesamte Frontend-Integration eigenständig entwickelt werden, da Shopware hier nur die API bereitstellt.
2. Anpassung der Widerrufsbelehrung und AGB
Die bestehende Widerrufsbelehrung muss um den Hinweis auf den Widerrufsbutton ergänzt werden. Verbraucher müssen darüber informiert werden, dass sie ihren Widerruf auch über die Online-Schaltfläche erklären können. Lass deine Rechtstexte von einem spezialisierten Anwalt oder einem Rechtstextanbieter aktualisieren.
3. Datenschutzerklärung aktualisieren
Das Widerrufsformular verarbeitet personenbezogene Daten. Daher muss die Datenschutzerklärung um einen entsprechenden Abschnitt ergänzt werden: Welche Daten werden erhoben? Auf welcher Rechtsgrundlage? Wie lange werden sie gespeichert?
4. ERP-Integration für die Rückabwicklung
Ein eingehender Widerruf löst eine Kette von Prozessen aus: Retoure anlegen, Zahlung erstatten, Lagerbestand aktualisieren, Buchhaltung informieren. Die Anbindung an dein ERP-System (z. B. SAP, Microsoft Dynamics, Xentral, JTL) muss sicherstellen, dass Widerrufe automatisch in den Rückabwicklungsprozess einfließen. Shopware liefert hier keine fertige Integration.
Abgrenzung zum Kündigungsbutton
Seit dem 1. Juli 2022 gilt bereits die Kündigungsbutton-Pflicht nach § 312k BGB. Viele Händler fragen sich: Reicht der bestehende Kündigungsbutton nicht aus?
Nein. Widerrufsbutton und Kündigungsbutton sind zwei verschiedene Instrumente:
| Merkmal | Kündigungsbutton (§ 312k BGB) | Widerrufsbutton (§ 356a BGB neu) |
|---|---|---|
| Zweck | Kündigung von Dauerschuldverhältnissen | Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist |
| Anwendungsbereich | Abos, Verträge mit Laufzeit | Alle B2C-Online-Verträge |
| Frist | Keine (jederzeit kündbar) | 14 Tage ab Erhalt der Ware |
| Beschriftung | „Verträge hier kündigen" | „Vertrag widerrufen" |
Shops, die sowohl Einzelbestellungen als auch Abonnements anbieten, benötigen beide Buttons.
Risiken bei Nicht-Umsetzung
Wer den Widerrufsbutton nicht oder nicht korrekt implementiert, riskiert erhebliche Konsequenzen:
Bußgelder bis zu 50.000 €
Die zuständigen Aufsichtsbehörden können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen. Bei wiederholten Verstößen drohen noch höhere Strafen.
Verlängerte Widerrufsfrist
Besonders kritisch: Wird der Widerrufsbutton nicht bereitgestellt, kann die Widerrufsfrist nicht ordnungsgemäß beginnen. Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass Kunden ihre Bestellungen bis zu 12 Monate und 14 Tage nach Kauf widerrufen können – ein enormes finanzielles Risiko.
Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände
Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbuttons sind ein Wettbewerbsverstoß und damit abmahnfähig. Abmahnvereine und Wettbewerber werden dieses Thema mit Sicherheit aufgreifen.
Vertrauensverlust bei Kunden
Verbraucher erwarten zunehmend transparente und einfache Prozesse. Ein fehlender Widerrufsbutton signalisiert mangelnde Kundenorientierung.
Timeline: Was bis wann erledigt sein muss
Hier ist dein konkreter Fahrplan:
| Zeitraum | Aufgabe |
|---|---|
| Sofort (März 2026) | Rechtstexte prüfen lassen, Anforderungen an Agentur/Entwickler kommunizieren, ERP-Prozesse für Widerruf analysieren |
| April 2026 | Shopware 6.7.9.0 Update einspielen (oder Backport auf 6.6), Frontend-Integration planen und umsetzen |
| Mai 2026 | Widerrufsbutton im Staging testen, ERP-Anbindung implementieren, Datenschutzerklärung und AGB aktualisieren, Barrierefreiheit prüfen |
| Anfang Juni 2026 | Go-Live des Widerrufsbuttons, Testbestellungen mit Widerruf durchführen, Team schulen |
| 19. Juni 2026 | Deadline – ab jetzt ist der Widerrufsbutton Pflicht! |
Unser dringender Rat: Warte nicht bis Mai. Die Erfahrung mit dem Kündigungsbutton hat gezeigt, dass Last-Minute-Umsetzungen zu Fehlern führen. Plane jetzt und setze frühzeitig um.
Fazit: Jetzt handeln, nicht abwarten
Die Widerrufsbutton-Pflicht ist keine optionale Empfehlung – sie ist geltendes Recht ab dem 19. Juni 2026. Die Kombination aus Bußgeldern, verlängerter Widerrufsfrist und Abmahnrisiko macht eine rechtzeitige Umsetzung alternativlos.
Shopware liefert mit Release 6.7.9.0 eine solide Basis. Aber die Frontend-Integration, die Anpassung deiner Rechtstexte, die ERP-Anbindung und die Barrierefreiheit liegen in deiner Verantwortung.
Wir implementieren den Widerrufsbutton für deinen Shop.
Unser Team übernimmt die komplette Umsetzung: Shopware-Update, Frontend-Integration, ERP-Anbindung, Rechtstext-Koordination und Barrierefreiheits-Check. Kontaktiere uns jetzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch – damit dein Shop am 19. Juni 2026 rechtskonform ist.